Die Gründung eines Unternehmens in Montenegro umfasst mehrere Schritte. Zuerst wird die passende Rechtsform gewählt. Zur Verfügung stehen verschiedene Rechtsformen, darunter:
- Einzelunternehmer (Preduzetnik)
- Offene Handelsgesellschaft – „OD“
- Kommanditgesellschaft – „KD“
- Aktiengesellschaft – „AD“
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung – „DOO“
Nach der Wahl der Rechtsform werden die erforderlichen Unterlagen vorbereitet. Dazu gehören die Erklärung der Gesellschafter, Registrierungsunterlagen, Genehmigungen und Lizenzen, die Eröffnung eines Bankkontos sowie steuerliche Anmeldungen. Sind alle Unterlagen vollständig, werden sie bei den zuständigen Behörden eingereicht. Nach Prüfung und Genehmigung erhält das Unternehmen seinen eingetragenen Namen und ist rechtlich gegründet.